Ihr Kind kann verschiedene Autos fahren - ohne dass jeder einzelne Versicherungsvertrag angepasst werden muss.
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Ihr Kind hat den Führerschein – und plötzlich wird Autofahren richtig teuer?
Viele Eltern stehen genau vor dieser Situation:
Das eigene Auto wird gelegentlich genutzt, vielleicht auch Fahrzeuge von Freunden oder Verwandten.
Die klassische Lösung – den Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung zu erweitern – ist oft mit hohen Mehrkosten verbunden und unflexibel.
Gleichzeitig besteht ein Risiko, wenn junge Fahrer nicht eingetragen sind.
Die Frage ist also:
Wie kann mein Kind flexibel Auto fahren – ohne dass die Versicherung unnötig teuer wird?
In genau solchen Situationen suchen viele Eltern nach einer Lösung, die nicht dauerhaft an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.
Denn in der Praxis geht es oft gar nicht um „das eine Auto“, sondern darum, dass junge Fahrer flexibel unterwegs sein können – ohne jedes Mal die Kfz-Versicherung anpassen zu müssen.
Genau hier setzt eine eigenständige Absicherung für Fahranfänger an.
Diese Lösung – häufig als Drittfahrerschutz bezeichnet – ermöglicht es, verschiedene Fahrzeuge zu nutzen, ohne in jedem einzelnen Vertrag als Fahrer eingetragen zu sein.
Das sorgt für mehr Flexibilität im Alltag und kann gleichzeitig helfen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden - gerade bei Fahranfängern.
Ihr Kind kann verschiedene Autos fahren - ohne dass jeder einzelne Versicherungsvertrag angepasst werden muss.
Keine dauerhafte Erweiterung der KFZ-Versicherung notwendig - das spart oft Beitrag.
Egal ob Eltern, Freunde oder Verwandte - die Nutzung bleibt flexibel.
Ein fester Jahresbeitrag sorgt für Klarheit statt wechselnder Mehrkosten.
Keine ständigen Abstimmungen mit Versicherungen oder Vertragsänderungen nötig.
Klar geregelt - ohne Unsicherheit im Schadenfall.
Die entscheidende Frage ist: Was passiert, wenn etwas passiert. Genau hier setzt diese Absicherung durch den Drittfahrerschutz an und schützt vor den typischen finanziellen Folgen:
Wenn mit dem Fahrzeug eines Dritten ein Schaden verursacht wird, dann wird der Schadenfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung des Dritten zurückgestuft.
Dieser finanzielle Schaden durch die Schlechterstufung wird erstattet.
Wenn Car-Sharing genutzt wird, dann ist bei einem Unfall die Erstattung der Selbstbeteiligung bis € 250 inklusive.
Die im KFZ-Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei selbst verschuldeten Schäden übernommen.
Egal ob Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn - die Nutzung von deren PKW, Motorräder und Wohnmobilen ist versichert. Als berechtigter Fahrer besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn keine Eintragung als Fahrer im KFZ-Versicherungsvertrag erfolgt ist.
Insgesamt stehen € 5.000 für die versicherten finanziellen Folgeschäden (Selbstbeteiligung, Rückstufung, Vertragsstrafen) zur Verfügung.
Es gibt keine zeitliche Einschränkung. Der Drittfahrerschutz gilt mindestens ein Jahr und endet nicht einfach. So können flexibel jederzeit die Fahrzeuge von Freunden und Familie genutzt werden.
Ein typischer Abend:
Ihr Kind fährt mit dem Auto eines Freundes nach Hause. Beim Einparken passiert es – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Schaden am Fahrzeug.
Die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters reguliert den Schaden zunächst ganz normal.
Im Nachgang entstehen jedoch zusätzliche Kosten:
eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, eine höhere Prämie in den Folgejahren oder eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Genau an dieser Stelle setzt der Drittfahrerschutz an und übernimmt diese finanziellen Folgen – damit aus einem Missgeschick kein dauerhaftes Problem wird.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des Versicherers. Diese stehen im Onlinerechner zur Verfügung.
Die Frage ist nicht nur, was möglich ist - sondern was im Alltag wirklich passt. Gerade bei Fahranfängern stellt sich schnell die Frage: Wie kann Autofahren möglich bleiben, ohne dass die Versicherung jedes Mal teurer wird?
Wenn Ihr Kind nur gelegentlich fährt, vielleicht unterschiedliche Autos nutzt und Sie den Fahrerkreis nicht dauerhaft erweitern möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Lösung.
In vielen Fällen zeigt sich dabei schnell, ob sich damit Aufwand und Kosten deutlich reduzieren lassen.
Am einfachsten ist es, die Situation einmal konkret durchzurechnen. So sehen Sie direkt, ob und wann diese Lösung sinnvoll ist - ganz ohne Verpflichtung.
Geben Sie die wichtigsten Angaben ein und prüfen Sie direkt den Beitrag.
Sie können den Antrag direkt digital ausfüllen und absenden – schnell und unkompliziert.
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen und der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Zeitpunkt.
unverbindlich mit Sofortergebnis - direkt online möglich
Verursacht Ihr Kind mit einem geliehenen Fahrzeug einen Unfall, reguliert zunächst die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden – so wie gewohnt.
Allerdings kann es danach zu finanziellen Folgen kommen, zum Beispiel:
Genau diese finanziellen Folgen werden durch den Drittfahrerschutz abgefedert.
So bleibt der Schaden für den Fahrzeughalter in vielen Fällen deutlich überschaubar.
In der klassischen KFZ-Versicherung ist das in der Regel erforderlich. Mit dem flexiblen Drittfahrerschutz ist dies dann nicht mehr notwendig.
In diesem Fall kann der KFZ-Versicherer im Schadenfall eine Vertragsstrafe verlangen. Über den Drittfahrerschutz wird für diesen Fall Versicherungsschutz geboten.
Gerade bei Fahranfängern kann die Erweiterung des Fahrerkreises mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein. Eine flexible Absicherung mit dem Drittfahrerschutz zum Festpreis bietet häufig eine günstigere Alternative.
Wenn du mit einem Fahrzeug eines anderen (Eltern, Freund etc.) einen Schadenfall verursachst, dann wird natürlich von der KFZ-Versicherung der Schadenfreiheitsrabatt des KFZ-Versicherungsvertrages hochgestuft. Der Drittfahrerschutz by GORANI erstattet dem Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung den finanziellen Schaden, der er durch die Schlechterstufung erleidet.
Wenn du Car-Sharing in deiner Stadt nutzt und mit dem geliehenen, gemieteten KFZ ein Unfall verursacht wird, dann ist die Erstattung der Selbstbeteiligung bis zur Höhe von € 250 inklusive.
Besonders relevant wird das Thema ab dem Zeitpunkt, an dem junge Fahrer regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen - also typischerweise am dem Führerschein. Gerade in den ersten Jahren lassen sich durch diese Lösung oft Kosten reduzieren.
Viele Eltern suchen genau nach dieser Möglichkeit. Neben klassischen Lösungen wie Zweitwagen oder Fahrerkreis-Erweiterung gibt es auch flexible Modelle, wie unser Drittfahrerschutz, die auf die Nutzung mehrerer Fahrzeuge ausgelegt sind.
Ja, insbesondere dann, wenn kein eigenes Fahrzeug vorhanden ist und verschiedene Autos genutzt werden. In solchen Fällen kann eine flexible Absicherung eine praktische Lösung sein.
Das Kind kann PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge jederzeit fahren. Wann immer und egal wo diese versichert sind. Damit gibt es keinen Stress, wenn gelegentlich eines dieser Fahrzeug gefahren wird.
Als berechtigter Fahrer (mit Einverständnis des KFZ-Halters bzw. Versicherungsnehmers) bist du über den Drittfahrerschutz versichert. Auch wenn du nicht als Fahrer eingetragen bist.
Über den Drittfahrerschutz wird die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung bis zur max. Versicherungssumme bis € 5.000 ersetzt.
Das ist eine übliche Vorgehensweise der KFZ-Versicherer. Falsche Angaben, insbesondere nicht benannte Fahrer, führen nach einem Schadenfall zu einer finanziellen Vertragsstrafe. Woher sollst du wissen, wo das Fahrzeug versichert ist und was gemeldet wurde? Im Rahmen der Gesamtversicherungssumme von € 5.000 wird auch diese Vertragsstrafe übernommen.
Woher solltst Du wissen, wo und wer das genutzte Fahrzeug versichert ist. Du bist über den Drittfahrerschutz versichert.
Natürlich muss eine gültige Fahrerlaubnis existieren, damit das Fahrzeug auch gefahren werden darf. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit bestehen, mehrere unterschiedliche Fahrzeuge beliebig nutzen zu können wie z.B. deine Eltern besitzen mehr als ein Fahrzeug, Fahrzeug der Großeltern, Fahrzeug des Nachbarn, Geschäftsfahrzeug. Ist die Fahrzeugnutzung auf ein einziges Fahrzeug fixiert, dann ist der Drittfahrerschutz nicht die richtige Lösung.
Der Drittfahrerschutz ist für alle Fahranfänger, begleitendes Fahren, junge Leute unter 23 Jahre (manche Versicherer auch unter 25 Jahre) geeignet, die die Möglichkeit haben, mehr als ein Fahrzeug zu fahren. Auch für ältere Fahrer, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber immer wieder unterschiedliche Fahrzeuge nutzen, ist der Drittfahrerschutz eine gute Lösung.
Der Drittfahrerschutz kann ab dem 16. Lebensjahr eingerichtet werden.
Der minderjährige Fahrer wird im Antrag als versicherte Person angegeben. Zusätzlich ist der gesetzliche Vertreter zu nennen und auch dessen E-Mail-Adresse ist anzugeben.
Einschluss des Sohnes (18 Jahre alt) in den Fahrerkreis des PKW der Eltern
Stattdessen erfolgt der Abschluss des Drittfahrerschutzes auf den 18jährigen Sohn:
Gesamtbeitrag = € 839,80
Die Jahresersparnis beträgt in diesem realistischen Beispiel bei € 192,30.
Der Drittfahrerschutz bietet immer den Versicherungsschutz für ein komplettes Jahr. Damit gibt es keinerlei zeitliche Einschränkung oder Begrenzung. Der Drittfahrerschutz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Gorani ist ein Anbieter bzw. Konzeptgeber für spezielle Versicherungslösungen – in diesem Fall für den Drittfahrerschutz. Das Produkt wurde über Gorani entwickelt und wird über Versicherungsmakler vertrieben.
Wir nutzen dieses Konzept, um unseren Kunden eine passende Lösung für Fahranfänger anbieten zu können.
Als ungebundener Versicherungsmakler beraten wir Sie dazu, prüfen die Eignung für Ihre Situation und begleiten Sie bei Abschluss und Fragen.
Die Absicherung selbst erfolgt über eine Versicherungsgesellschaft (z.Z. NV Versicherung), die im Hintergrund das Risiko trägt und im Schadenfall leistet. Die konkreten Vertragsdetails und der Versicherer sind in den Versicherungsunterlagen aufgeführt.
Ihr erster Ansprechpartner sind wir als Versicherungsmakler. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Vertrag sowie im Schadenfall und koordinieren bei Bedarf die Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft. Sie können einen möglichen Schadenfall aber auch direkt an den Risikoträger/ die Versicherungsgesellschaft melden.
Der Abschluss erfolgt bequem online über unseren Rechner.
Sie geben die erforderlichen Daten ein, erhalten direkt den Beitrag und können den Antrag digital abschließen.
Nach dem Abschluss erhalten Sie die Vertragsunterlagen und der Versicherungsschutz kann – je nach gewähltem Beginn – direkt starten.
Die Maklervollmacht ermöglicht es uns als Versicherungsmakler, Sie bei diesem Vertrag zu betreuen und gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu vertreten.
Das bedeutet für Sie:
Die Vollmacht dient also nicht der Kontrolle, sondern stellt sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt.
Ja, da der Abschluss über einen Versicherungsmakler erfolgt, ist eine Maklervollmacht erforderlich.
Sie stellt sicher, dass wir Sie dauerhaft betreuen und im Ernstfall schnell handeln und helfen können.
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Sie können den Antrag direkt digital ausfüllen und absenden – schnell und unkompliziert.
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen und der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Zeitpunkt.
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RÖDER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 55
67251 Freinsheim
Tel. 06353-914337
Fax. 06353-914368
kontakt@vm-roeder.de