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Kfz-Versicherung Fahranfänger - Kinder günstig Auto fahren lassen | RÖDER

 

KFZ-Versicherung für Fahranfänger:

So fahren Kinder günstig und flexibel Auto

  • Kinder fahren - ohne teuren Fahrerkreis
  • Flexible Lösung, wenn verschiedene Fahrzeuge genutzt werden
  • Keine Eintragung in jedem einzelnen KFZ-Vertrag nötig
  • Planbarer Jahresbeitrag von € 285,60

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Plötzlich wird Autofahren teuer

Ihr Kind hat den Führerschein – und plötzlich wird Autofahren richtig teuer?

Viele Eltern stehen genau vor dieser Situation:
Das eigene Auto wird gelegentlich genutzt, vielleicht auch Fahrzeuge von Freunden oder Verwandten.

Die klassische Lösung – den Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung zu erweitern – ist oft mit hohen Mehrkosten verbunden und unflexibel.

Gleichzeitig besteht ein Risiko, wenn junge Fahrer nicht eingetragen sind.

Die Frage ist also:
Wie kann mein Kind flexibel Auto fahren – ohne dass die Versicherung unnötig teuer wird?


Eine flexible Lösung für Fahranfänger

In genau solchen Situationen suchen viele Eltern nach einer Lösung, die nicht dauerhaft an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.

Denn in der Praxis geht es oft gar nicht um „das eine Auto“, sondern darum, dass junge Fahrer flexibel unterwegs sein können – ohne jedes Mal die Kfz-Versicherung anpassen zu müssen.

Genau hier setzt eine eigenständige Absicherung für Fahranfänger an.

Diese Lösung – häufig als Drittfahrerschutz bezeichnet – ermöglicht es, verschiedene Fahrzeuge zu nutzen, ohne in jedem einzelnen Vertrag als Fahrer eingetragen zu sein.

Das sorgt für mehr Flexibilität im Alltag und kann gleichzeitig helfen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden - gerade bei Fahranfängern.


Ihre Vorteile als Eltern und Fahranfänger

 

Flexible Nutzung

Ihr Kind kann verschiedene Autos fahren - ohne dass jeder einzelne Versicherungsvertrag angepasst werden muss. 

Kein teurer Fahrerkreis

Keine dauerhafte Erweiterung der KFZ-Versicherung notwendig - das spart oft Beitrag. 

Mehrere Fahrzeuge möglich

Egal ob Eltern, Freunde oder Verwandte - die Nutzung bleibt flexibel. 

Planbare Kosten

Ein fester Jahresbeitrag sorgt für Klarheit statt wechselnder Mehrkosten. 

Einfach geregelt

Keine ständigen Abstimmungen mit Versicherungen oder Vertragsänderungen nötig. 

Mehr Sicherheit im Alltag

Klar geregelt - ohne Unsicherheit im Schadenfall. 


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Johanna Störmer am 08.03.2026

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Was im Ernstfall abgesichert ist - die Leistungen des Drittfahrerschutzes

Die entscheidende Frage ist: Was passiert, wenn etwas passiert. Genau hier setzt diese Absicherung durch den Drittfahrerschutz an und schützt vor den typischen finanziellen Folgen:


Erstattung von Rückstufungsschäden

Wenn mit dem Fahrzeug eines Dritten ein Schaden verursacht wird, dann wird der Schadenfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung des Dritten zurückgestuft. 

Dieser finanzielle Schaden durch die Schlechterstufung wird erstattet. 

Car-Sharing eingeschlossen

Wenn Car-Sharing genutzt wird, dann ist bei einem Unfall die Erstattung der Selbstbeteiligung bis € 250 inklusive. 

Selbstbeteiligung

Die im KFZ-Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei selbst verschuldeten Schäden übernommen. 

Fahre alle Fahrzeuge

Egal ob Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn - die Nutzung von deren PKW, Motorräder und Wohnmobilen ist versichert. Als berechtigter Fahrer besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn keine Eintragung als Fahrer im KFZ-Versicherungsvertrag erfolgt ist. 

Satte € 5.000

Insgesamt stehen € 5.000 für die versicherten finanziellen Folgeschäden (Selbstbeteiligung, Rückstufung, Vertragsstrafen) zur Verfügung. 

Voller Schutz. Das ganze Jahr.

Es gibt keine zeitliche Einschränkung. Der Drittfahrerschutz gilt mindestens ein Jahr und endet nicht einfach. So können  flexibel jederzeit die Fahrzeuge von Freunden und Familie genutzt werden. 


Ein typischer Fall aus dem Alltag

Ein typischer Abend:
Ihr Kind fährt mit dem Auto eines Freundes nach Hause. Beim Einparken passiert es – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Schaden am Fahrzeug.

Die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters reguliert den Schaden zunächst ganz normal.

Im Nachgang entstehen jedoch zusätzliche Kosten:
eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, eine höhere Prämie in den Folgejahren oder eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Genau an dieser Stelle setzt der Drittfahrerschutz an und übernimmt diese finanziellen Folgen – damit aus einem Missgeschick kein dauerhaftes Problem wird.


Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des Versicherers. Diese stehen im Onlinerechner zur Verfügung. 


Ist das die richtige Lösung für Sie?


Wenn Autofahren flexibel bleiben soll

Die Frage ist nicht nur, was möglich ist - sondern was im Alltag wirklich passt. Gerade bei Fahranfängern stellt sich schnell die Frage: Wie kann Autofahren möglich bleiben, ohne dass die Versicherung jedes Mal teurer wird?

Wenn Ihr Kind nur gelegentlich fährt, vielleicht unterschiedliche Autos nutzt und Sie den Fahrerkreis nicht dauerhaft erweitern möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Lösung.

In vielen Fällen zeigt sich dabei schnell, ob sich damit Aufwand und Kosten deutlich reduzieren lassen. 


Einfach prüfen, wie es bei Ihnen aussieht

Am einfachsten ist es, die Situation einmal konkret durchzurechnen. So sehen Sie direkt, ob und wann diese Lösung sinnvoll ist - ganz ohne Verpflichtung. 


1. Daten eingeben

Geben Sie die wichtigsten Angaben ein und prüfen Sie direkt den Beitrag.

2. Online abschließen

Sie können den Antrag direkt digital ausfüllen und absenden – schnell und unkompliziert.

3. Schutz startet

Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen und der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Zeitpunkt.


unverbindlich mit Sofortergebnis - direkt online möglich


Häufige Fragen zur KFZ-Versicherung für Fahranfänger

Was passiert, wenn mein Kind einen Unfall verursacht?

Verursacht Ihr Kind mit einem geliehenen Fahrzeug einen Unfall, reguliert zunächst die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden – so wie gewohnt.

Allerdings kann es danach zu finanziellen Folgen kommen, zum Beispiel:

  • eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse
  • eine höhere Versicherungsprämie in den Folgejahren
  • eine vereinbarte Selbstbeteiligung
  • oder zusätzliche Beitragsnachforderungen bzw. Vertragsstrafen, wenn Ihr Kind nicht als Fahrer eingetragen war

Genau diese finanziellen Folgen werden durch den Drittfahrerschutz abgefedert.
So bleibt der Schaden für den Fahrzeughalter in vielen Fällen deutlich überschaubar.

Muss mein Kind als Fahrer in der KFZ-Versicherung eingetragen sein?

In der klassischen KFZ-Versicherung ist das in der Regel erforderlich. Mit dem flexiblen Drittfahrerschutz ist dies dann nicht mehr notwendig.

Was passiert, wenn mein Kind fährt, aber nicht in der KFZ-Versicherung eingetragen ist?

In diesem Fall kann der KFZ-Versicherer im Schadenfall eine Vertragsstrafe verlangen. Über den Drittfahrerschutz wird für diesen Fall Versicherungsschutz geboten. 

Ist das günstiger als mein Kind in den Fahrerkreis aufzunehmen?

Gerade bei Fahranfängern kann die Erweiterung des Fahrerkreises mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein. Eine flexible Absicherung mit dem Drittfahrerschutz zum Festpreis bietet häufig eine günstigere Alternative. 

Die KFZ-Versicherung wird nach dem Schaden hochgestuft. Was passiert damit?

Wenn du mit einem Fahrzeug eines anderen (Eltern, Freund etc.) einen Schadenfall verursachst, dann wird natürlich von der KFZ-Versicherung der Schadenfreiheitsrabatt des KFZ-Versicherungsvertrages hochgestuft. Der Drittfahrerschutz by GORANI erstattet dem Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung den finanziellen Schaden, der er durch die Schlechterstufung erleidet. 

Ist Car-Sharing auch Bestandteil des Drittfahrerschutzes?

Wenn du Car-Sharing in deiner Stadt nutzt und mit dem geliehenen, gemieteten KFZ ein Unfall verursacht wird, dann ist die Erstattung der Selbstbeteiligung bis zur Höhe von € 250 inklusive.

Ab welchem Alter ist das sinnvoll?

Besonders relevant wird das Thema ab dem Zeitpunkt, an dem junge Fahrer regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen - also typischerweise am dem Führerschein. Gerade in den ersten Jahren lassen sich durch diese Lösung oft Kosten reduzieren. 

Wie kann mein Kind günstig Auto fahren?

Viele Eltern suchen genau nach dieser Möglichkeit. Neben klassischen Lösungen wie Zweitwagen oder Fahrerkreis-Erweiterung gibt es auch flexible Modelle, wie unser Drittfahrerschutz, die auf die Nutzung mehrerer Fahrzeuge ausgelegt sind. 

Ist das auch für gelegentliches Fahren sinnvoll?

Ja, insbesondere dann, wenn kein eigenes Fahrzeug vorhanden ist und verschiedene Autos genutzt werden. In solchen Fällen kann eine flexible Absicherung eine praktische Lösung sein. 

Darf mein Kind mit dieser Lösung jedes Fahrzeug fahren und ist über den Drittfahrerschutz versichert?

Das Kind kann PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge jederzeit fahren. Wann immer und egal wo diese versichert sind. Damit gibt es keinen Stress, wenn gelegentlich eines dieser Fahrzeug gefahren wird.

Ich bin in der KFZ-Versicherung nicht als Fahrer eingetragen. Was nun?

Als berechtigter Fahrer (mit Einverständnis des KFZ-Halters bzw. Versicherungsnehmers) bist du über den Drittfahrerschutz versichert. Auch wenn du nicht als Fahrer eingetragen bist.

Wird die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung des genutzten Fahrzeuges ersetzt?

Über den Drittfahrerschutz wird die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung bis zur max. Versicherungssumme bis € 5.000 ersetzt.

Die KFZ-Versicherung berechnet einen Strafbeitrag wegen falscher Angaben im Vertrag?

Das ist eine übliche Vorgehensweise der KFZ-Versicherer. Falsche Angaben, insbesondere nicht benannte Fahrer, führen nach einem Schadenfall zu einer finanziellen Vertragsstrafe. Woher sollst du wissen, wo das Fahrzeug versichert ist und was gemeldet wurde? Im Rahmen der Gesamtversicherungssumme von € 5.000 wird auch diese Vertragsstrafe übernommen. 

Spielt es eine Rolle, wo das Fahrzeug versichert ist?

Woher solltst Du wissen, wo und wer das genutzte Fahrzeug versichert ist. Du bist über den Drittfahrerschutz versichert.

Welche Voraussetzungen sind für den Drittfahrerschutz wichtig?

Natürlich muss eine gültige Fahrerlaubnis existieren, damit das Fahrzeug auch gefahren werden darf. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit bestehen, mehrere unterschiedliche Fahrzeuge beliebig nutzen zu können wie z.B. deine Eltern besitzen mehr als ein Fahrzeug, Fahrzeug der Großeltern, Fahrzeug des Nachbarn, Geschäftsfahrzeug. Ist die Fahrzeugnutzung auf ein einziges Fahrzeug fixiert, dann ist der Drittfahrerschutz nicht die richtige Lösung.

Für wen ist der Drittfahrerschutz geeignet?

Der Drittfahrerschutz ist für alle Fahranfänger, begleitendes Fahren, junge Leute unter 23 Jahre (manche Versicherer auch unter 25 Jahre) geeignet, die die Möglichkeit haben, mehr als ein Fahrzeug zu fahren. Auch für ältere Fahrer, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber immer wieder unterschiedliche Fahrzeuge nutzen, ist der Drittfahrerschutz eine gute Lösung. 

Ab welchem Alter kann der Drittfahrerschutz beantragt werden?

Der Drittfahrerschutz kann ab dem 16. Lebensjahr eingerichtet werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei minderjährigen Fahrern?

Der minderjährige Fahrer wird im Antrag als versicherte Person angegeben. Zusätzlich ist der gesetzliche Vertreter zu nennen und auch dessen E-Mail-Adresse ist anzugeben. 

Welche Ersparnis erziele ich mit dem Drittfahrerschutz?

Einschluss des Sohnes (18 Jahre alt) in den Fahrerkreis des PKW der Eltern

  • Jahresbeitrag vorher: € 554,20 
  • Jahresbeitrag nach Einschluss des 18jährigen Sohnes in den Fahrerkreis: € 1.032,10

Stattdessen erfolgt der Abschluss des Drittfahrerschutzes auf den 18jährigen Sohn:

  • Jahresbeitrag ohne Einschluss in den Fahrerkreis: € 554,20
  • zusätzlicher Beitrag für den Drittfahrerschutz: € 285,60

Gesamtbeitrag = € 839,80

Die Jahresersparnis beträgt in diesem realistischen Beispiel bei € 192,30.

Gibt es zeitliche Einschränkungen?

Der Drittfahrerschutz bietet immer den Versicherungsschutz für ein komplettes Jahr. Damit gibt es keinerlei zeitliche Einschränkung oder Begrenzung. Der Drittfahrerschutz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wer ist Gorani?

Gorani ist ein Anbieter bzw. Konzeptgeber für spezielle Versicherungslösungen – in diesem Fall für den Drittfahrerschutz. Das Produkt wurde über Gorani entwickelt und wird über Versicherungsmakler vertrieben.

Wie hängt Gorani mit Röder Versicherungsmakler zusammen?

Wir nutzen dieses Konzept, um unseren Kunden eine passende Lösung für Fahranfänger anbieten zu können.

Als ungebundener Versicherungsmakler beraten wir Sie dazu, prüfen die Eignung für Ihre Situation und begleiten Sie bei Abschluss und Fragen.

Wer ist die Versicherungsgesellschaft?

Die Absicherung selbst erfolgt über eine Versicherungsgesellschaft (z.Z. NV Versicherung), die im Hintergrund das Risiko trägt und im Schadenfall leistet. Die konkreten Vertragsdetails und der Versicherer sind in den Versicherungsunterlagen aufgeführt.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder im Schadenfall?

Ihr erster Ansprechpartner sind wir als Versicherungsmakler. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Vertrag sowie im Schadenfall und koordinieren bei Bedarf die Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft. Sie können einen möglichen Schadenfall aber auch direkt an den Risikoträger/ die Versicherungsgesellschaft melden. 

Wie läuft der Abschluss des Drittfahrerschutzes ab?

Der Abschluss erfolgt bequem online über unseren Rechner.

Sie geben die erforderlichen Daten ein, erhalten direkt den Beitrag und können den Antrag digital abschließen.

Nach dem Abschluss erhalten Sie die Vertragsunterlagen und der Versicherungsschutz kann – je nach gewähltem Beginn – direkt starten.

Warum wird eine Maklervollmacht benötigt?

Die Maklervollmacht ermöglicht es uns als Versicherungsmakler, Sie bei diesem Vertrag zu betreuen und gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu vertreten.

Das bedeutet für Sie:

  • wir können den Vertrag für Sie einrichten und verwalten
  • wir unterstützen Sie bei Fragen oder Änderungen
  • und begleiten Sie im Schadenfall bei der Abwicklung

Die Vollmacht dient also nicht der Kontrolle, sondern stellt sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt.

Ist die Vollmacht verpflichtend?

Ja, da der Abschluss über einen Versicherungsmakler erfolgt, ist eine Maklervollmacht erforderlich.

Sie stellt sicher, dass wir Sie dauerhaft betreuen und im Ernstfall schnell handeln und helfen können.

 

  

 

 


Alles geklärt? Dann können Sie hier starten 


1. Daten eingeben

Geben Sie die wichtigsten Angaben ein und prüfen Sie direkt den Beitrag.

2. Online abschließen

Sie können den Antrag direkt digital ausfüllen und absenden – schnell und unkompliziert.

3. Schutz startet

Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen und der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Zeitpunkt.


Ein ganzes Jahr zum Festpreis in Höhe von 285,60 Euro

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Noch unsicher? Wir helfen gerne weiter.


Kontaktfoto

RÖDER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 55
67251 Freinsheim

Tel. 06353-914337

Fax. 06353-914368
kontakt@vm-roeder.de


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